Intern
Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und Grundschuldidaktik

Studienfach- oder Studiengangwechsel

Studienfachwechsel

Ein Wechsel des Hauptfaches oder eines Didaktikfaches kann mit der Rückmeldung für das nächste Semester stattfinden und muss spätestens einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit beantragt werden. In zulassungsbeschränkten Studienfächern (zur Zeit etwa Biologie als Unterrichtsfach) setzt ein Wechsel eine rechtzeitige Bewerbung und Zulassung voraus. Ein Wechsel zu Studienfächern, deren Aufnahme eine Eignungsprüfung voraussetzt (an der Universität Würzburg in Kombination mit Grundschuldidaktik in Musik oder Sport), ist nur nach bestandener Eignungsprüfung möglich.

Solange der Studiengang Didaktik der Grundschule zulassungsbeschränkt ist, ist bei einem Wechsel des Unterrichtsfachs eine erneute Bewerbung um einen Studienplatz für ein erstes (oder ggf. höheres) Fachsemester in Grundschuldidaktik nötig. Bitte beachten Sie hierfür die Fristen!

Modalitäten des Wechsels und allgemeine Hinweise finden Sie auf der Seite Studiengang- oder Studienfachwechsel der Studierendenkanzlei.

Studiengangwechsel

Ein Wechsel des Studiengangs, etwa von einem anderen Lehramtsstudiengang zum Lehramt an Grundschulen ist auch in höheren Semestern noch möglich. Die jeweiligen AnsprechpartnerInnen sind im Referat für Studienangelegenheiten auf dieser Webseite angegeben.

Kriterien der Zulassung sind auf der Seite Studiengang- und Studienfachwechsel der Studierendenkanzlei aufgeführt. Im Bereich Erziehungswissenschaften und/oder im Unterrichtsfach können viele Module anerkannt werden. Die Anrechnung bisheriger Studienleistungen erfolgt durch die jeweiligen Fachstudienberatungen sowie abschließend durch den FachvertreterInnen des neu gewählten Faches (i.d.R. Professur für Grundschulpädagogik sowie  aktuelles Unterrichtsfach).