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Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und Grundschuldidaktik

Anrechnung von Prüfungsleistungen

Anrechnung von Prüfungsleistungen im Falle eines Studienfach- oder Studiengangwechsels

Nach einem Wechsel des Studienfaches oder Studienganges ist ein Antrag auf bereits abgeleistete Prüfungsleistungen möglich, der unverzüglich gestellt werden muss. Das Anrechnungsformular finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes. 
Das Prüfungsamt nimmt den Antrag nur im ersten Semester nach dem Wechsel an, bitte kümmern Sie sich rechtzeitig darum!

Das ausgefüllte Formular muss der Fachstudienberatung des Faches vorgelegt werden, für das Sie bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen wollen. Diese bestätigen durch ihre Unterschrift, dass die erbrachte Leistung anrechnungsfähig ist.

Das mit diesen Unterschriften vollständig ausgefüllte Formular wird den Prüfungsausschussvorsitzenden beider beteiligten Studienfächern vorgelegt, die prüfen, in welches Fachsemester Sie eingestuft werden. Richtwert für die Einstufung in ein höheres Fachsemester stellt der Wert von 30 ECTS-Punkten pro Semester dar. Ein Nachweis der erworbenen ECTS-Punkte ist beispielsweise über die durch WueStudy generierte Note- bzw. Punkteübersicht möglich. Der 30-ECTS-Richtwert bezieht sich auf die für das neue Studienfach relevanten Leistungen an.

Das ausgefüllte Formblatt wird vom Prüfungsamt der Universität Würzburg geprüft, dort werden auch die Umbuchungen vorgenommen. Die zuständigen Ansprechpartner im Prüfungsamt für das Lehramt an Grundschulen finden Sie  hier. (Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartner für „Lehramt modularisiert (bis zur Staatsprüfung))