Intern
Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und Grundschuldidaktik

Doppelstudium

Das Studium zweier Studiengänge (Doppelstudium) ist an der Universität Würzburg grundsätzlich möglich.

Der Antrag auf Genehmigung eines Doppelstudiums muss spätestens bis Ende des ersten Vorlesungsmonates (Mitte November bzw. Mitte Mai) gestellt werden.

Die Immatrikulation erfordert jedoch eine vorherige Zustimmung, die schriftlich im Referat für Studienangelegenheiten zu beantragen ist. Zu dem hierfür benötigte Formular.

Die Zustimmung wird erteilt, wenn die StudienbewerberInnen hinreichend glaubhaft machen können, dass sie in der Lage sind, die gewählten Studiengänge ordnungsgemäß zu studieren und sich darüber hinaus der aus dem Doppelstudium resultierenden Folgen bewusst sind.

Ordnungsgemäß bedeutet hier, dass die Lehrveranstaltungen beider Studiengänge ohne zeitliche Überschneidungen belegt werden können und keine Verzögerung des Studienverlaufes zu erwarten ist. Da eventuell entstehende Nachteile (wie beispielsweise das Überschreiten der Meldefrist für eine Prüfung) von den Studierenden selbst zu vertreten sind, ist es vor dem Beginn eines Doppelstudiums unbedingt erforderlich, sich ausführlich darüber zu informieren.

Die Immatrikulation für das Studium zweier oder mehrerer zulassungsbeschränkter Studiengänge ist nur zulässig, wenn darüber hinaus ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am parallelen Studium in den zulassungsbeschränkten Studiengängen besteht. In diesem Fall müssen die Fachstudienberatungen aller zulassungsbeschränkter Fächer kontaktiert werden.