Fachstudienberatung
Die Fachstudienberatung für Studierende der Grundschuldidaktik informiert Sie über den Aufbau und die Struktur des Studiums im Fach Grundschulpädagogik und –didaktik. Sie berät zu verschiedenen Themen rund um das Studium auf den nachfolgenden Unterseiten.
Wenn Sie Fragen zu Erweiterung oder Zusatzqualifikationen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweils zuständige Fachstudienberatung.
Verantwortliche der Fachstudienberatung
Dr. Verena Stürmer, Akademische Oberrätin,
Fachstudienberatung Grundschulpädagogik und -didaktik
Büro: Wittelsbacherplatz 1, Raum Nr. 03.115, II. OG. (Südflügel)
Kontakt zur Fachstudienberatung
Chiara Wolz (studentische Hilfskraft der Fachstudienberatung)
E-Mail: studienberatung-grundschuldidaktik@uni-wuerzburg.de
Die Sprechstunde findet im Wintersemester 2025/26 am Mittwoch, 12-13 Uhr statt. Eine kurze vorherige Kontaktaufnahme mit Ihrem Anliegen per E-Mail ist wünschenswert.
Sie können sich über den Link in die digitale Sprechstunde in Zoom einwählen. Ggf. müssen Sie im digitalen Warteraum kurz warten, wenn schon jemand anderes die Sprechstunde besucht.
Aufbau des Studiums
Das Studium kann ausschließlich zum Wintersemester aufgenommen werden und setzt sich aus unterschiedlich gewichteten Studienanteilen zusammen, welche folgende Teilbereiche umfassen:
- das fachwissenschaftliche Studium eines Unterrichtsfachs
- das Studium der Didaktik der Grundschule (Grundschuldidaktik sowie 3 Didaktikfächer)
- das erziehungswissenschaftliche Studium
- das Studium der Gesellschaftswissenschaften
- das Ableisten verschiedener Praktika
- das Studium einiger Module aus dem sog. „Freien Bereich“
- das Anfertigen einer schriftlichen Abschlussarbeit (Zulassungsarbeit).
Die Gesamtnote des Studiums errechnet sich zu 40 Prozent aus den Noten für die studienbegleitend belegten Module sowie zu 60 Prozent aus den Noten im Ersten Staatsexamen, welches die Erste Phase der Lehramtsausbildung abschließt.
Nach dem Ersten Staatsexamen folgt das zweijährige Referendariat (Vorbereitungsdienst als LehramtsanwärterInnen). Im Anschluss wird mit Ablegung des Zweiten Staatsexamen die Lehramtsausbildung abgeschlossen.
Fächerwahl
Unterrichtsfach
Das Unterrichtsfach (66 ECTS) beinhaltet neben dem fachwissenschaftlichen Studium auch das Studium der zugehörigen Fachdidaktik.
An der Universität Würzburg können Sie verschiedene Fächer als Unterrichtsfach wählen. Eine Übersicht der möglichen Fächer finden Sie auf der Seite der Zentralen Studienberatung zum Lehramt an Grundschulen.
Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Fächer als Unterrichtsfach das Bestehen einer Eignungsprüfung bzw. der Nachweis von Sprachkenntnissen notwendig ist.
Didaktik der Grundschule
Neben dem Unterrichtsfach als fachwissenschaftliches Studium beinhaltet das Lehramt an Grundschulen die Didaktik der Grundschule (70 ECTS). Diese besteht
aus dem fächerübergreifenden Bereich Grundschuldidaktik (35 ECTS):
- Grundschulpädagogik und -didaktik
- Didaktik des Schriftspracherwerbs
- Sachunterricht
und 3 Didaktikfächern (35 ECTS):
- 1. Fach: Deutsch
- 2. Fach: Mathematik
- 3. Fach: Musik, Kunst oder Sport
Wenn eines dieser Fächer bereits als Unterrichtsfach gewählt wurde, ist innerhalb der Didaktikfächer stattdessen ein anderes Fach zu wählen. Welche Didaktikfächer zur Auswahl stehen, können Sie der Seite Lehramt an Grundschulen entnehmen.
Zentrale Studienberatung: Erste Schritte im Studium
Zu Beginn des Wintersemesters 2025/26 findet am Dienstag, 07. Oktober 2025, 14.15 Uhr - 16.00 Uhr im Zentralen Hörsaal- und Seminargebäude (Z6) im Hörsaal 0.004 ein Orientierungsvortrag über "Erste Schritte ins Studium" für Erstsemester aller Fachrichtungen statt.
Die Veranstaltung wird als hybrides Format angeboten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Zentralen Studienberatung.
Studieninformationstag für das Lehramt an Grundschulen
Im verlinkten Formular finden Sie Informationen zum Studieninformationstag.
Telefonservice für Fragen rund um das Studium
Der Telefonservice der Universität Würzburg ist eine erste Anlaufstelle in allen Bereichen des Studiums und den Einrichtungen des Universität mit Schwerpunkt auf der Beantwortung von Fragen von Studieninteressenten und Studierenden. Die Fragen können beispielsweise die Studienberechtigung, die Bewerbung, die Einschreibung, Kombinationsmöglichkeiten, Fachwechsel, usw. betreffen. Bei komplexeren Anfragen verweist der Telefonservice an die entsprechenden AnsprechpartnerInnen weiter.
Studienberechtigung
Für ein Studium des Lehramtes an Grundschulen ist eine Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erforderlich.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch eine Zulassung mit Fachgebundener Hochschulreife oder für Beruflich Qualifizierte möglich.
Einschreibung (Immatrikulation)
Das Studium der Grundschuldidaktik ist ab dem Wintersemester 2023/24 zulassungsfrei. Das bedeutet, es ist keine Bewerbung erforderlich. Über das Verfahren der Einschreibung (Immatrikulation) können Sie sich auf der Seite der Studierendenkanzlei informieren.
Hinweise zur Stundenplangestaltung
Ganz allgemein gibt das Vorlesungsverzeichnis der Universität Würzburg Aufschluss darüber, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten die Veranstaltungen im jeweiligen Semester angeboten werden.
Informationen zu den verpflichtenden Modulen des Studiums für das Lehramt an Grundschulen in den einzelnen Fächerkombinationen finden sich in den Studienverlaufsplänen. Diese geben Auskunft darüber, welche Lehrveranstaltungen für welches Semester empfohlen werden. Die meisten Studienverlaufsplän sind online auf den Homepages der jeweiligen Lehrstühle zu finden; zudem hat die Zentrale Studienberatung die Studienverlaufspläne für die meisten Fächer online zusammengestellt.
Aus dem Studienverlaufsplan (Studienbeginn WS 2021/22) sowie dem Studienverlaufsplan (Studienbeginn WS 2015/16) können die verpflichtenden Studienanteile speziell für die Grundschulpädagogik und -didaktik entnommen werden. Empfohlen wird für das 1. Semester das Modul Grundschulpädagogik I: Einführung in die Grundschulpädagogik (Modul 06-GS-GSP I). Dabei handelt es sich um eine Vorlesung, die in der Regel am Semesterende mit einer Klausur abgeschlossen wird und 5 ECTS umfasst. Die Anmeldung zur Vorlesung erfolgt über WueStudy. Über den Link gelangen Sie direkt zur Vorlesung in WueStudy.
Bei der Erstellung eines Stundenplans müssen nebem dem Studienverlaufsplan für die Grundschulpädagogik und -didaktik außerdem die Studienverlaufspläne für das entsprechende Unterrichtsfach, die Erziehungswissenschaften sowie die Didaktikfächer berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, die Einführungsveranstaltungen der verschiedenen Fächer im ersten Semester zu besuchen.
Unterstützung bei der Stundenplanerstellung erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung, die auch eine telefonische Beratung zu allgemeinen Fragen des Studiums anbietet (z.B. Wie schreibe ich mich ein?, Wo muss ich wann hin?, Welche Einführungsveranstaltungen gibt es?, Wie funktioniert das Online-Vorlesungsverzeichnis WueStudy?, Was muss ich in welchem Semester belegen?, ...). Darüber hinaus bietet die Fachstudienberatung der Grundschuldidaktik zu Beginn jedes Semesters eine individuelle Beratung zur Stundenplangestaltung an. Um eine vorherige Anmeldung per Mail an studienberatung-grundschuldidaktik@uni-wuerzburg.de wird gebeten. Weitere Beratungsangebote können ebenfalls über diese Adresse angefragt werden.
Ein Wechsel des Hauptfaches oder eines Didaktikfaches kann mit der Rückmeldung für das nächste Semester stattfinden und muss spätestens einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit beantragt werden. In zulassungsbeschränkten Studienfächern (zur Zeit etwa Biologie als Unterrichtsfach) setzt ein Wechsel eine rechtzeitige Bewerbung und Zulassung voraus. Ein Wechsel zu Studienfächern, deren Aufnahme eine Eignungsprüfung voraussetzt (an der Universität Würzburg in Kombination mit Grundschuldidaktik in Musik oder Sport), ist nur nach bestandener Eignungsprüfung möglich.
Solange der Studiengang Didaktik der Grundschule zulassungsbeschränkt ist, ist bei einem Wechsel des Unterrichtsfachs eine erneute Bewerbung um einen Studienplatz für ein erstes (oder ggf. höheres) Fachsemester in Grundschuldidaktik nötig. Bitte beachten Sie hierfür die Fristen!
Modalitäten des Wechsels und allgemeine Hinweise finden Sie auf der Seite Studiengang- oder Studienfachwechsel der Studierendenkanzlei.
Ein Wechsel des Studiengangs, etwa von einem anderen Lehramtsstudiengang zum Lehramt an Grundschulen ist auch in höheren Semestern noch möglich. Die jeweiligen AnsprechpartnerInnen sind im Referat für Studienangelegenheiten auf dieser Webseite angegeben.
Kriterien der Zulassung sind auf der Seite Studiengang- und Studienfachwechsel der Studierendenkanzlei aufgeführt. Im Bereich Erziehungswissenschaften und/oder im Unterrichtsfach können viele Module anerkannt werden. Die Anrechnung bisheriger Studienleistungen erfolgt durch die jeweiligen Fachstudienberatungen sowie abschließend durch die FachvertreterInnen des neu gewählten Faches (i.d.R. Professur für Grundschulpädagogik sowie aktuelles Unterrichtsfach).
Für eine Anrechnung bereits erbrachter Leistungen im Rahmen eines Wechsels von einer externen Universität, einem Studiengang- oder Fachwechsel oder Erasmus-Aufenthalt , besuchen Sie bitte die Sprechstunde von Dr. Verena Stürmer. Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig. Eine Anrechnung via E-Mail ist nur in Härtefällen möglich.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen wie den Antrag auf Anrechnung bereits abgeleisteter Prüfungsleistungen oder Leistungsnachweise mit, sodass die Anrechnung unmittelbar vorgenommen werden kann. Das Verfahren zur Anrechnung von Leistungen wird auf der Seite des Prüfungsamts genau beschrieben.
Hinweis: Nach einem Wechsel des Studienfaches oder Studienganges muss der Antrag auf Anrechnung bereits abgeleisteter Prüfungsleistungen unverzüglich gestellt werden. Das Prüfungsamt nimmt den Antrag nur im ersten Semester nach dem Wechsel an. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig darum!
Im Fall einer Höherstufung muss der Antrag zusätzlich den Prüfungsausschussvorsitzenden beider beteiligten Studienfächer zur Unterschrift vorgelegt werden. Diese prüfen, in welches Fachsemester eine Höherstufung möglich ist.
Das ausgefüllte Formblatt wird vom Prüfungsamt der Universität Würzburg geprüft, dort werden auch die Umbuchungen vorgenommen. Bitte wenden Sie sich dafür an die AnsprechpartnerInnen für das Lehramt modularisiert.
Das Studium zweier Studiengänge (Doppelstudium) ist an der Universität Würzburg grundsätzlich möglich.
Der Antrag auf Genehmigung eines Doppelstudiums muss spätestens bis Ende des ersten Vorlesungsmonates (Mitte November bzw. Mitte Mai) online über wuestudy gestellt werden.
Die Voraussetzungen zur Zustimmung zum Doppelstudium entnehmen Sie bitte der Seite der Studierendenkanzlei.
Erweiterung der Studiengangkombination (nach § 35, LPO I)
Das Studium für das Lehramt an Grundschulen kann an der Universität Würzburg auf Antrag erweitert werden durch:
- das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule
- das Studium eines weiteren Unterrichtsfachs oder des Faches Ethik
- das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation nach § 114 LPO I
- das Studium der sonderpädagogischen Qualifikation nch § 101 LPO I
Die Vorgaben für die Erweiterung mit dem Studium der sonderpädagogischen Qualifikation finden sich in § 101 bis § 109, LPO I. Der Erwerb einer sonderpädagogischen Qualifikation für Studierende im Lehrmat an Grundschulen führt nicht zum Erwerb der Lehrbefähigung für Sonderpädagogik. Vielmehr wird eine spezifische sonderpädagogische Kompetenz erworben, um im eigenen Lehramt darin tätig zu werden.
Der Antrag auf Erweiterung der Studiengangkombination kann bis spätestens einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit bei der Studierendenkanzlei der Universität Würzburg gestellt werden.
Für die Zulassung zu Erweiterungsprüfungen sind im Regelfall keine oder nur wenige universitäre Leistungsnachweise vorzulegen (Biologie, Informatik, Ethik, Physik und Sport verlangen beispielsweise einen Leistungsnachweis). In diesem Fall sind aber die ggf. notwendigen Sprachvoraussetzungen oder Eignungstets nachzuweisen. Durch die Wahl einer (nicht nachträglichen) Erweiterung verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester. Die Maximalstudiendauer bleibt jedoch unberührt.
Bezüglich der für die Erweiterung notwendigen Module bzw. Prüfungen sollten die Fachstudienberatungen des Erweiterungsfaches kontaktiert werden.
Die Erweiterungsprüfungen können auch nach dem Staatsexamen absolviert und somit auch während der Berufstätigkeit abgelegt werden (sog. nachträgliche Erweiterung).
Weiterbildung nach dem Staatsexamen
Die Zentrale Fortbildung von Lehrkräften in Bayern erfolgt an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen. Die dort angebotenen Fortbildungen sind für Lehrer mit 1. und 2. Staatsexamen gedacht.


