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Nachwuchsförderzentrum für Juniorinnen

Motorische Entwicklung bei Mädchen und Jungen am Beispiel historischer Daten

13.03.2017

Reinders, Heinz (2017). Sportlich-motorische Entwicklung bei Mädchen und Jungen am Beispiel historischer Daten. Wissenschaftliche Expertise zur Begründung des Bayerischen Fußball-Verbands für ein Verbot des altersversetzten Spielbtriebs von Juniorinnen. Schriftenreihe des Nachwuchsförderzentrums für Juniorinnen, Band 05. Würzburg: Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

Der vorliegende Band unterzieht historische Daten zur sportlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, die im System der ehemaligen UdSSR und DDR erhoben wurden, einer Sekundäranalyse. Der eine Anlass ist, dass der Bayerische Fußball-Verband sich in seinen Begründungen auf diese Daten beruft, der zweite Anlass ist die Verbreitung zahlreicher Abbildungen zur sportlichen Entwicklung in auch aktuell noch gängigen Lehrwerken der Sportwissenschaft, die nicht korrekt interpretiert werden. Die wesentlichen Erkenntnisse der Reanalyse der Daten sind:

  • Der Bayerische Fußball-Verband untersagt den altersversetzten Spielbetrieb von Mädchenteams gegen Jungenteams.
  • Er beruft sich dabei auf Ergebnisse eines Vorlesungsskripts, dass angeblich die motorische Entwicklungsgleichheit von Mädchen und Jungen bis zum Alter von 13 Jahren zeige.
  • Das Vorlesungsskript enthält zahlreiche Abbildungen mit Entwicklungskurven von Mädchen und Jungen in verschiedenen Bereichen motorischer Entwicklung.
  • Die diesen Abbildungen zugrunde liegenden Daten stammen zumeist aus der ehemaligen UdSSR sowie DDR und dem Zeitfenster der 1950er bis 1970er Jahre.
  • Selbst diese Daten, auf die sich der Bayerische Fußball-Verband bei seinem Verbot beruft, zeigen, dass Jungen in den Bereichen Kraft, Ausdauer und Schnelligkeit Mädchen bereits ab einem Alter von sieben bis acht Jahren statistisch signifikant überlegen sind.
  • Auch aktuelle Studien der letzten Jahre belegen den körperlichmotorischen Vorsprung von Jungen gegenüber Mädchen ab der Grundschulzeit.
  • Sportwissenschaftlich ist das Verbot des Bayerischen Fußball-Verbandes nicht begründbar.

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